Gepäck welches unter einer Treppe verstaut wurde

Keine Zwangsbeglückung

Als sie endlich aufstand konnte niemand der Anwesenden seine Verwunderung verbergen. Sie richtete sich zu stattlicher Größe auf und begann gemächlich ihre Decke zusammenzufalten. Von den neun Personen die sie dabei beobachteten nahm sie scheinbar keine Notiz. Kurz zuvor hatte sie zusammengekauert auf dem Bürgersteig gelegen. Unter einer Wolldecke lugten nur ihre Füße, die in Filzpantoffeln steckten und ihre nestartige Frisur, die sich turmartig in die Höhe zu strecken schien, hervor. Alle Blicke wanderten zu einer schmalen grauhaarigen Frau, die die Schlafende zuvor geweckt und sich als Psychiaterin vorgestellt hatte. Ein übler, miefiger Geruch breitete sich im Umkreis aus. Er kannte den Geruch. Es war der Geruch von Armut, Krankheit, Überforderung und Verwahrlosung. Schimmliger Geruch wie bei einem in der letzten Campingsaison nass zusammengepackten Zelt, das vergessen worden war. Erneut sprach die grauhaarige Frau leise und höflich in Richtung der packenden Frau. Er verstand nicht alles was gesprochen wurde, da er sich in einigen Metern Abstand befand, um die Situation nicht noch bedrohlicher wirken zu lassen. „Haben Sie Schmerzen? Aua, Aua?“, fragte die Ärztin und fasste sich an Arme und Beine. Die Angesprochene schien weiterhin keine Notiz von ihr zu nehmen. Stattdessen raffte sie zwei ihrer etwa zehn Plastiktüten zusammen und trug sie an eine fünf Meter entfernte Straßenlaterne. Neben den zehn Tüten, die ausnahmslos leere Lebensmittelverpackungen zu enthalten schienen, besaß sie einen vollen Einkaufswagen und einen Korb mit unbekanntem Inhalt. Die drei Männer und die Frau, die alle in Zivilkleidung vor einem großen Bus mit der Aufschrift Stadtpolizei standen verfolgten das geschehen aufmerksam. Ein Passant blieb stehen und schüttelte demonstrativ den Kopf als er die verschmutze Frau sah. Auffordernd sah er in Richtung Polizeibus. Als niemand reagierte, schien er einen Augenblick nachzudenken und setzte seinen Weg schließlich fort. Ein etwas jüngerer Anwohner beobachte die Situation ebenfalls aus sicherer Entfernung. Nichts in seiner Gestik ließ auf seine Motivation schließen. Er schien nur sagen zu wollen: „Ich beobachte was hier geschieht“. Gut möglich, dass er drohende Polizeigewalt befürchtete und um die obdachlose Frau besorgt war. Es könnte aber auch sein, dass  er über Sauberkeit und Ordnung in seiner Wohnstraße wachte. Vielleicht war der junge Mann der Meinung, niemand helfe der armen Frau und staatliche Stellen seien untätig.  Oder war er ein Anhänger der“ Satt und Sauber Politik“, die soziale Probleme möglichst aus dem öffentlichen Raum verbannen sollte, damit man sich nicht mehr damit befassen musste? Es war schwer zu sagen. Jede dieser Sichtweisen war verbreitet. Die herrschende Rechtsprechung und daraus resultierende Realität stellt nicht alle zufrieden. In Deutschland ist es nicht verboten obdachlos zu sein, wie etwa in Ungarn. Es ist auch nicht verboten psychisch krank zu sein. Niemand kann einen zwingen eine Krankheit therapieren zu lassen, wenn keine Gefahr für sich selber oder andere Menschen von ihr ausgeht. Ein hohes Rechtsgut, das im Dritten Reich mit Füßen getreten wurde als der Staat sich anschickte in lebenswertes und unwertes Leben einzuteilen.

Als die grauhaarige Psychiaterin schließlich den Blickkontakt zu ihrem Kollegen suchte und leicht den Kopf schüttelte, stiegen die Polizisten und die Polizistin in ihr Fahrzeug und fuhren davon. Der junge Anwohner und das Team des Sozialpsychiatrischen Dienstes verließen ebenfalls den Ort des Geschehens. Die obdachlose Frau hatte sich in mühsamer Eichhörnchen Taktik etwa zehn Meter mit ihrer Habe fortbewegt. Zurück blieb der Streetworker mit gemischten Gefühlen. Einerseits war er froh, dass er das Szenario richtig vorhergesagt zu haben. Andererseits hatte seine Abteilung viel Arbeit in den Fall gesteckt und nicht viel erreicht. Die Frau wanderte durch das ganze Stadtgebiet und die Telefone in der Stadtverwaltung liefen heiß wegen der besorgten oder empörten Anrufe von Anwohnerinnen und Anwohnern. Sie hinterließ immer etwas Müll und konfrontierte die Menschen mit dem Versagen unserer Gesellschaft.  Da sie sich aus der Mülltonne ernährte und beobachtet wurde, wie sie an einer Tankstelle angeblich aus einer Ölflasche trank stand eine Eigengefährdung im Raum. Es wurde eine Fallkonferenz mit allen beteiligten Institutionen einberufen: Gesundheitsamt, Polizei, Straßenambulanz und Straßensozialarbeit. Es wurde beschlossen, bei der nächsten Meldung eine ärztliche Begutachtung durchzuführen und notfalls eine Psychiatrieeinweisung zu veranlassen, um die Frau vor sich selbst zu schützen. Eine Gefährdung anderer Personen stand trotz gelegentlichen lauten Schreiens nicht zur Debatte. Wenn man sie in Frieden ließ blieb die Frau auch friedlich.

Er hatte nun also eine Stunde vor der schlafenden Frau gestanden bis alle Beteiligten angerückt waren, um nach einem kurzen Gespräch wieder zu verschwinden. Immerhin war es nun amtlich. Es liegt keine Eigen- oder Fremdgefährdung vor. Niemand konnte die Frau zu ihrem Glück zwingen.  Wäre es überhaupt ihr Glück in einer Psychiatrie zu landen? Es gab Menschen, die sich später bei ihm bedankt hatten, dass sie zwanghaft aus ihrem Wahn gerissen wurden. Andere fuhren nach ihrer Psychiatrieentlassung scheinbar unbeirrt mit dem fort, was sie zuvor getan haben. Manche waren durch eine zwanghafte Einweisung traumatisiert. Niemand kann voraussagen wie ein Mensch reagieren wird. Manchmal hatte er das Gefühl, dass der Wunsch nach Zwangseinweisungen lediglich ein Wunsch des gestressten Umfelds ist und der betroffene Mensch dabei nicht im Mittelpunkt steht.

Zwang ist immer eine Einzelfallentscheidung für die es hohe rechtliche Hürden gibt. Nach der Feststellung einer Gefährdung aus medizinischer Sicht hätte die Polizei das Recht gehabt die Frau einen Tag festzuhalten. In dieser Zeit wäre eine Richterin oder ein Richter hinzugezogen worden, der über die weitere Unterbringung zu entscheiden hätte. Die Frau hatte bereits Psychiatrieerfahrung ohne, dass sich ihr Zustand verbessert hätte. Auch das sprach für die Entscheidung sie ihrer Wege ziehen zu lassen. Frankfurt am Main hat bundesweit eine der liberalsten Rechtsprechungen was Zwangsmaßnahmen betrifft. In über zwanzig Jahren Straßensozialarbeit musste er keiner Zwangseinweisung beiwohnen. Die Kälte des Winters ist nur eine abstrakte Gefährdung klärte ihn mal ein Polizist auf. Konkret wird die Gefährdung erst, wenn die Körpertemperatur um zwei Grad sinkt.  Für viele Menschen hatte er in kalten Wintertagen Rettungswagen gerufen. Mancher obdachlose Mensch wollte nicht mit ins Krankenhaus und ein paar Rettungswagenteams wollten keine Obdachlosen mitnehmen, weil sie dafür nur Ärger in den Kliniken bekommen. In lebensbedrohlichen Situationen hat es aber immer funktioniert. In den Kliniken bekamen sie dann eine gesetzliche Betreuung, falls sie überlebt hatten.

 

4 Kommentare zu „Keine Zwangsbeglückung“

Hinterlasse einen Kommentar